In diesem Abschnitt wird die Prüfung MM 4 näher erläutert.

Allgemein

Bei dieser Prüfung wird auf das Vorliegen des “Erlaubnisschein über das Recht zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom” §5 StromStG bzw. „Nachweis nach § 38 Abs. 3 des Energiesteuergesetzes als Lieferer von Erdgas“ (kurz: Erlaubnisschein Strom und Anmeldebestätigung Gas) geprüft. In den Belegen enthaltene Energiesteuer (Artikelnummer 9990001000764) werden gemeinsam mit der Mehr- und Mindermengenrechnung gesendet. Es wird geprüft, ob für den Netzbetreiber bzw. den Lieferanten jeweils ein gültiger Erlaubnisschein vorliegt. Das Vorliegen des Erlaubnisscheins befreit den Empfänger von der Schuld der Steuer. Erst bei Vorlage des Erlaubnisscheins bzw. Anmeldebestätigung dürfen MeMi-Abrechnungen ohne Energiesteuer abgerechnet werden.

Geprüfte Belegarten

Belegarten, für die die Prüfung angewendet wird:

  • 380-MMM
  • 389-MMM

Ablehnungsqualifier

Z45

Beschreibung der Prüflogik

  1. Es wird geprüft, ob es sich bei der eingehenden Rechnung um eine Mehrmengenabrechnung handelt (ein Artikel 9990001000748 ist enthalten).
    1. Es wird geprüft, ob für den Absender der eingehenden Rechnung zum Abrechnungsende ein gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System hinterlegt ist.
      1. Wurde ein gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System gefunden und es ist eine Energiesteuer (9990001000764) angegeben, wird die Prüfung mit der Meldung “Strom- bzw. Energiesteuer in der INVOIC angegeben, es liegt jedoch eine Erlaubnisscheinnummer (für Marktpartner [ILN des Absenders]) vor” fehlerhaft beendet.
      2. Wurde ein gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System gefunden und es ist KEINE Energiesteuer (9990001000764) angegeben, wird die Prüfung mit der Meldung “Kombination Erlaubnisschein/ Steuer ist korrekt” erfolgreich beendet.
      3. Wurde KEIN gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System gefunden und es ist KEINE Energiesteuer (9990001000764) angegeben, wird die Prüfung mit der Meldung “Keine gültige Erlaubnisscheinnummer (für Marktpartner [ILN des Absenders]) vorhanden bei fehlender Strom- bzw. Energiesteuer in der INVOIC” fehlerhaft beendet.
      4. Wurde KEIN gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System gefunden und es ist eine Energiesteuer (9990001000764) angegeben, wird die Prüfung mit der Meldung “Kombination Erlaubnisschein/ Steuer ist korrekt” erfolgreich beendet.
  2. Es wird geprüft, ob es sich bei der eingehenden Rechnung um eine Mindermengenabrechnung handelt (ein Artikel 9990001000756 ist enthalten).
    1. Es wird geprüft, ob für den Empfänger der eingehenden Rechnung zum Abrechnungsende ein gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System hinterlegt ist.
      1. Wurde ein gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System gefunden und es ist eine Energiesteuer (9990001000764) angegeben, wird die Prüfung mit der Meldung “Strom- bzw. Energiesteuer in der INVOIC angegeben, es liegt jedoch eine Erlaubnisscheinnummer (für Marktpartner [ILN des Empfängers]) vor” fehlerhaft beendet.
      2. Wurde ein gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System gefunden und es ist KEINE Energiesteuer (9990001000764) angegeben, wird die Prüfung mit der Meldung “Kombination Erlaubnisschein/ Steuer ist korrekt” erfolgreich beendet.
      3. Wurde KEIN gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System gefunden und es ist KEINE Energiesteuer (9990001000764) angegeben, wird die Prüfung mit der Meldung “Keine gültige Erlaubnisscheinnummer (für Marktpartner [ILN des Empfängers]) vorhanden bei fehlender Strom- bzw. Energiesteuer in der INVOIC” fehlerhaft beendet.
      4. Wurde KEIN gültiger Erlaubnisschein (Versorger) im System gefunden und es ist eine Energiesteuer (9990001000764) angegeben, wird die Prüfung mit der Meldung “Kombination Erlaubnisschein/ Steuer ist korrekt” erfolgreich beendet.
  3. Handelt es sich weder um eine Mehr- noch um eine Mindermengenabrechnung, wird die Prüfung mit der Meldung “Position Energiesteuer erfordert Mehr- oder Mindermenge im Rechnungsbeleg. Die Angabe der Mehr- oder Mindermenge fehlt im vorliegenden Rechnungsbeleg.” fehlerhaft beendet.

Die Prüfung als Prozess