In diesem Abschnitt wird die Prüfung NNA 8 näher erläutert.

Allgemein

Steuersatz

Geprüfte Belegarten

Belegarten, für die die Prüfung standardmäßig angewendet wird (in der Datenbanktabelle FL_CREDINVOVALICONFDOCUTYPE konfigurierbar):

  • 389-MMM
  • 380-13I, 380-13R, 380-ABR, 380-ABS, 380-JVR, 380-MMM, 380-MSB, 380-MVR, 380-WIM, 380-ZVR

Ablehnungsqualifier

Z45

Beschreibung der Prüflogik

  1. Es wird für alle LIN Segmente der INVOIC geprüft, ob der enthaltene Steuersatz dem erwarteten Steuersatz entspricht. Sofern der enthaltene Steuersatz nicht dem erwarteten entspricht wird eine Fehlermeldung ausgegeben die darauf hinweist welcher Steuersatz enthalten war und welche erwartet wurden. Diese Prüfung wird für alle LIN Segmente durchgeführt. Die Prüfung akzeptiert INVOICs die nach dem Stichtagsverfahren oder nach dem Zeitscheibenverfahren versteuert wurden. Bei dem Stichtagsverfahren wird der erwartete Steuersatz anhand des Leistungsende der Rechnung ermittelt. Bei dem Zeitscheibenverfahren wird der erwartete Steuersatz anhand des Zeitraums der Rechnungsposition ermittelt.
  2. Es wird geprüft, dass alle in den Summen TAX Segmenten genannten Steuersätze in mindestens einem LIN Segment vorkommen. Diese Prüfung wird für alle Summen TAX Segmente durchgeführt.
  3. Es wird geprüft, dass alle in den LIN Segmenten genannten Steuersätze in einem Summen TAX Segment genannt werden. Diese Prüfung wird für alle LIN Segmente durchgeführt.

Ermittlung des erwarteten Steuersatzes

Zuerst wird geprüft, ob ein oder mehrere unterschiedliche Steuersätze in der Datenbanktabelle FL_CREDINVOVALIACCETAXRATE für die INVOIC konfiguriert sind. Dabei müssen Sparte, Nachrichtentyp und Steuertyp übereinstimmen. Außerdem muss die Zeitscheibe aus der Tabelle die zu prüfende Zeitscheibe vollständig abdecken. Sofern eine oder mehrere Steuersätze in der Konfiguration gefunden wurden werden diese als erwartete Steuersätze betrachtet.

Sofern in der Konfiguration keine passenden Steuersätze gefunden wurden wird der aktuell gültige Umsatzsteuersatz nach gesetzlichen Vorgaben als erwarteter Steuersatz angenommen.