Typen von Sperren
Eine Sperre kann über die Benutzeroberfläche angelegt werden, s.a. Sperren. In den Bereichen der Debitorenbuchhaltung können die folgenden Aktivitäten durch eine Sperre unterdrückt werden:
- Mahnung – Mahnsperre
- Auszahlung – Auszahlsperre
- Einzahlung – Einzahlsperre
- Ausgleich – Ausgleichssperre
- Rechnung – Rechnungssperre
Tabelle. Arten von Sperren im MBS.
Sperre | Beschreibung |
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Mahnsperre | Eine Mahnsperre verhindert das automatische Mahnverfahren vom Debitor. Die automatische Erstellung/Ausführung einer Mahnung wird durch eine gesetzte Mahnsperre unterbunden. Die Erstellung/Ausführung wird dann möglich, wenn die Mahnsperre die Gültigkeit verloren hat, oder manuell entfernt wurde. |
Auszahlsperre | Eine Auszahlsperre verhindert die Auszahlung vom Debitor. Die Freigabe/Ausführung einer Auszahlung wird durch eine gesetzte Auszahlsperre unterbunden. Die Freigabe/Ausführung einer Auszahlung von Guthaben wird dann möglich, wenn die Auszahlsperre die Gültigkeit verloren hat, oder manuell entfernt wurde. |
Einzahlsperre | Eine Einzahlsperre verhindert die Einzahlung an Debitor. Der automatische Prozess eines Lastschriftseinzugs wird durch eine gesetzte Einzahlsperre unterbunden. Der Lastschriftseinzug wird dann automatisch fortgesetzt, wenn die Einzahlsperre die Gültigkeit verloren hat, oder manuell entfernt wurde. |
Ausgleichssperre | Eine Ausgleichssperre verhindert den automatischen/manuellen Ausgleich eines offenen Postens am Debitor. Bei einem Zahlungseingang kann aufgrund der gültigen Ausgleichssperre kein Ausgleich der offenen Forderungen stattfinden. Die Zahlung wird ohne einen Ausgleich dem Debitoren zugeordnet. Eine Ausgleichssperre ist sowohl bei Forderungen als auch bei Guthaben möglich. Ein automatischer/manuller Ausgleich wird dann möglich, wenn die Ausgleichssperre die Gültigkeit verloren hat, oder manuell entfernt wurde. |
Rechnungssperre | Eine Rechnungssperre verhindert die automatische Rechnungserstellung/-ausführung vom Debitor. Die automatische Erstellung/Ausführung einer Rechnung wird durch eine gesetzte Rechnungssperre unterbunden. Die Erstellung/Ausführung wird dann möglich, wenn die Rechnungssperre die Gültigkeit verloren hat, oder manuell entfernt wurde. |
Ebenen der Setzung einer Sperre
Eine Sperre kann auf Debitorenebene oder auf Vertragsebene sowie auf Ebene eines Einzelbelegs angelegt werden:
Ebene | Beschreibung |
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Debitorenebene | Auf dieser Ebene unterbindet eine gültige Sperre sämtliche relevante prozessuale Aktivitäten des gesamten Debitors. Diese ist die oberste Ebene, die eine Sperre in der Debitorenbuchhaltung bekommen kann. |
Vertragsebene | Auf der Vertragsebene unterbindet eine gültige Sperre sämtliche relevante prozessuale Aktivitäten des Vertrages. Andere Verträge des Debitors sind von der Sperre nicht betroffen. |
Belegebene | Auf dieser Ebene unterbindet eine gültige Sperre sämtliche relevante prozessuale Aktivitäten des betroffenen Einzelbeleges. Andere Belege sind daher von der Sperre nicht betroffen. Der automatische Prozess wird für die Einzelbelege ohne eine gültige Sperre weiterhin fortgesetzt. |
Gültigkeit von Sperren
Eine Sperre kann auf befristeten oder unbefristete Dauer gesetzt werden:
Gültigkeit | Beschreibung |
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Befristete Sperren | In verschiedenen Fallkonstellationen bietet es sich an eine zeitlich befristete Sperre zu setzen. Die Befristung kann durch Auswahl eines Bis-Datums gesetzt werden. Nach dem Ablauf des Bis-Datums hat die Sperre keine Gültigkeit mehr und der automatisierte Prozess wird fortgesetzt. |
Unbefristete Sperren | Ist es im Prozess nicht absehbar, wann der automatische Prozess fortgesetzt werden kann, so empfiehlt es sich eine unbefristete Sperre zu setzen. Das Bis-Datum bleibt leer. |
Grund einer Sperre
Zur besseren Nachvollziehbarkeit einer gesetzten Sperre durch Mitarbeiter in der Debitorenbuchhaltung und im Kundenservice muss ein möglichst sprechender Grund bei der Erstellung einer Sperre hinterlegt werden. Eine Übersicht der derzeit eingepflegten Sperrgründe liegt unter dem Modul Konfiguration.
Sperrgründe
- Allgemein
- Beschwerde
- Preiswiderspruch
- Externe Inkassounternehmen
- IBAN falsch
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Insolvenzverfahren
- Rechnungskorrektur
- Konto erloschen
- Mahnkosten
- Postrückläufer
- Reklamation
- Bankrückläufer
- Verstorben
- Vorauszahlung
- Lastschriftposition
Weitere Informationen sind unter Konfiguration - Sperrgründe erhältlich.